Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Souchon
1. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Pensionszimmern zur Beherbergung (Pensionsaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Pension in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen der Pension zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der
Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3. Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension
oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
4. Rechnungen der Pension sind innerhalb 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung in Höhe von 20%des Rechnungsbetrages zu verlangen.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung der Pension in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Eine Buchung kommt erst mit dem Zahlungseingang der Sicherheitsleistung oder
Vorauszahlung in Höhe von 30% der Rechnungssumme zustande. Diese Sicherheitsleistung
muss im Falle einer Stornierung bis 3 Tage vor Anreise nicht zurückerstattet werden! Erfolgt
eine Stornierung nicht bis mindestens 3 Tage vor dem Anreisetermin – oder reist der Kunde
zum vereinbarten Anreisetermin nicht an, ohne storniert zu haben, erhebt die Pension eine
No show – oder Stornorechnung in Höhe von 80% der Rechnungssumme unter Verrechnung
der geleisteten Vorauszahlung. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis 3
Tage vor Anreise zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension
in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag erlischt ab
zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige
Rücktrittsrecht nicht für Pensionsbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen der Pension.
5. RÜCKTRITT DER PENSION
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
2. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:30 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. HAFTUNG DER PENSION
1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
Die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Pensionsparkplatz, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem
Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder
oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.